6 O 98/19•Landgericht Essen, 2019-06-27, 6 O 98/19
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Landgericht Essen — 6 O 98/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-27
Aktenzeichen: 6 O 98/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0627.6O98.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 826 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 55.039,76 € nebst Zinsen in Höhe von 4,0 % p. a. seit dem 09.02.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw Q mit der FIN … nebst Schlüsseln und Fahrzeugpapieren.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Q mit der FIN … in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.03.2019 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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