9 O 322/15•Landgericht Essen, 2016-09-30, 9 O 322/15
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Landgericht Essen — 9 O 322/15 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-30
Aktenzeichen: 9 O 322/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0930.9O322.15.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Ansprüche der Klägerin auf Ersatz ihres materiellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom … auf der Q-Straße/L-Straße in N sind dem Grunde nach zu 80% gerechtfertigt.
Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres immateriellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom … auf der Q-Straße/L-Straße in N ist in angemessener Höhe unter Berücksichtigung eines mitwirkenden Verschuldens der Klägerin in Höhe von 20% gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin unter Berücksichtigung eines mitwirkenden Verschuldens der Klägerin in Höhe von 20% sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom … auf der Q-Straße/L-Straße in N zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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