18 O 80/15•Landgericht Essen, 2015-10-28, 18 O 80/15
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Landgericht Essen — 18 O 80/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-28
Aktenzeichen: 18 O 80/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:1028.18O80.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten gemäß den Mitteilungen vom …, … und … errechnete Startgutschrift den Wert der von der Klägerin erlangten Anwartschaft zum … auf die zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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