Landgericht Essen, 2011-09-28, 11 O 363/10

11 O 363/10Tribunal Cantonal28 de set. de 2011

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Landgericht Essen — 11 O 363/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-28

Aktenzeichen: 11 O 363/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0928.11O363.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: § 488 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Klägerin über den mit der Klage begehrten Betrag von 5.000,00 € hinaus aus dem Darlehensvertrag Nr. … vom 12.05.1999 keine Ansprüche gegen den Beklagten zustehen.

Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 10.398,15 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2010 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Abtretung des vom Beklagten unter der Gesellschafter Nummer … gehaltenen Anteils an der C GmbH, K-Str. …, … N.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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