Landgericht Essen, 2011-05-26, 4 O 286/09

4 O 286/09Tribunal Cantonal26 de mai. de 2011

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Landgericht Essen — 4 O 286/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-26

Aktenzeichen: 4 O 286/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0526.4O286.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: §§ 631, 633, 634 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.172,99 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 14 %, der Beklagte zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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