4 O 244/09•Landgericht Essen, 2011-05-05, 4 O 244/09
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Landgericht Essen — 4 O 244/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-05
Aktenzeichen: 4 O 244/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0505.4O244.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 826 BGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.575,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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