44 O 186/06•Landgericht Essen, 2006-12-20, 44 O 186/06
Landgericht Essen, 2006-12-20, 44 O 186/06
44 O 186/06Tribunal Cantonal20 de dez. de 2006
Regest
sofortiges Anerkenntnis, Konkurrenzverhältnis für den Verkauf außerhalb Europas
Texto completo
Landgericht Essen — 44 O 186/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-20
Aktenzeichen: 44 O 186/06
ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:1220.44O186.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Normen: § 2 (1) Nr. UWG
Leitsätze
sofortiges Anerkenntnis, Konkurrenzverhältnis für den Verkauf außerhalb Europas
Tenor
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 20. Dezember 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E,
die Handelsrichterin I und M
für R e c h t erkannt:
I.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen
vom 08.11.2006 (Aktenzeichen 44 O 186/06) wird zu
I. 1. aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer
inhaltsgleichen einstweiligen Verfügung zurück-
gewiesen.
Die einstweilige Verfügung wird zu I. 2. (klar-
stellend) bestätigt.
II.
Der sofortigen Beschwerde des Verfügungsklägers
gegen II. der einstweiligen Verfügung des Land-
gerichts Essen vom 08.11.2006 wird nicht abge-
holfen. Sie wird dem Oberlandesgericht Hamm zur
Entscheidung vorgelegt.
III.
Der Verfügungsbeklagten werden die Kosten des
Verfahrens zu 1/4, dem Verfügungskläger zu 3/4
auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils
zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht
die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V.
Der Streitwert wird für das Verfahren auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung auf 15.000,00 €, für
das weitere Verfahren auf 10.000,00 € festgesetzt.
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