11 O 469/04•Landgericht Essen, 2006-03-02, 11 O 469/04
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Landgericht Essen — 11 O 469/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-02
Aktenzeichen: 11 O 469/04
ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0302.11O469.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: § 812 BGB
Tenor
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 02. März 2006
durch den Richter am Landgericht T.
als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.147,10 € (zehntau-sendeinhundertsiebenundvierzig 10/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins seit dem 16.08.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 25 % und der Beklagte 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 €.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 500,00 € abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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