Landgericht Duisburg, 2023-08-16, 80 Kls 14/23

80 Kls 14/23Tribunal Cantonal16 de ago. de 2023

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Landgericht Duisburg — 80 Kls 14/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-16

Aktenzeichen: 80 Kls 14/23

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2023:0816.80KLS14.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte N1 wird wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwölf Fällen und versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwei Fällen und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren sechs Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte K1 wird wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung und wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr zehn Monaten

verurteilt.

Hinsichtlich des Angeklagten N1 wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 651.398,00 EUR angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens haben die Angeklagten zu tragen, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit das Verfahren gegen den Angeklagten N1 eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

Angeklagter N1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2, Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2, 267 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2, 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 49 Abs. 1, 52, 53, 73c Satz 1 StGB

Angeklagter K1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 267 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 27 Abs. 1, Abs. 2, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB

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