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1 O 334/20•Landgericht Duisburg, 2021-03-23, 1 O 334/20
1 O 334/20Tribunal Cantonal23 de mar. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-23
Aktenzeichen: 1 O 334/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0323.1O334.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer an den Kläger 22.649,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2020 abzüglich 9.128,02 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 5.826,55 € in der Hauptsache erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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