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7 O 11/20•Landgericht Duisburg, 2020-12-11, 7 O 11/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-11
Aktenzeichen: 7 O 11/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:1211.7O11.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.
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