Landgericht Duisburg, 2020-06-09, 1 O 334/19

1 O 334/19Tribunal Cantonal9 de jun. de 2020

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Landgericht Duisburg — 1 O 334/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-09

Aktenzeichen: 1 O 334/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0609.1O334.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des C 5-Türer, mit der FIN ###### an die Klägerin 16.560 € abzüglich 16.560 € geteilt durch 254.500 multipliziert mit der zum Zeitpunkt der Übergabe an die Beklagte über 45.500 km hinaus zurückgelegte Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs in km nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem sich so ergebenden Betrag seit dem 25.01.2020 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des Fahrzeugs ab Rechtskraft dieses Urteils im Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu der 54 % der Klägerin und zu 46 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Leistung einer Sicherheit von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit von 110 % des gegen sie insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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