34 KLs-143 Js 193/10-10/12•Landgericht Duisburg, 2013-07-12, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
Landgericht Duisburg, 2013-07-12, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
34 KLs-143 Js 193/10-10/12Tribunal Cantonal12 de jul. de 2013
Texto completo
Landgericht Duisburg — 34 KLs-143 Js 193/10-10/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-12
Aktenzeichen: 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0712.34KLS143JS193.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Die Angeklagte I. wird wegen Betruges in 53 tateinheitlich begangenen Fällen und wegen Beihilfe zum Betrug in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagte E. wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
7 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden sind; soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.