3 O 406/02•Landgericht Duisburg, 2003-11-05, 3 O 406/02
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Landgericht Duisburg — 3 O 406/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-05
Aktenzeichen: 3 O 406/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:1105.3O406.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3 . Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Streichung der Klägerin von der Mitgliederliste des Beklagten rechtswidrig war. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75% und der Beklagte zu 25%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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