1 O 117/03•Landgericht Duisburg, 2003-06-06, 1 O 117/03
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Landgericht Duisburg — 1 O 117/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-06
Aktenzeichen: 1 O 117/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0606.1O117.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.871,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2002 Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW Audi A6 Avant 2.4 mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX xxxx und der Fahrgestellnummer X zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte mit der Rücknahme des PKW in Annahmeverzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.
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