Landgericht Dortmund, 2022-02-25, 17 O 7/21

17 O 7/21Tribunal Cantonal25 de fev. de 2022

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Dortmund — 17 O 7/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-25

Aktenzeichen: 17 O 7/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0225.17O7.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Verfügungsbeklagte hat es zu unterlassen, den Account der Antragstellerin (@A1) auf twitter.com weg der nachfolgenden Äußerung zu sperren:

@ Cidhappens Ich bin 2x geimpft. Sollen die doch ihren Beamtmungsschlauch kriegen. Bitte ohne Betäubung."

Der Verfügungsbeklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.