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4 O 152/19•Landgericht Dortmund, 2021-03-04, 4 O 152/19
Entscheidungsdatum: 2021-03-04
Aktenzeichen: 4 O 152/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0304.4O152.19.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 630 a
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle auf das Fehlverhalten der Beklagten anlässlich des Sturzereignisses vom 18.07.2017 zurückzuführenden künftigen materiellen und – soweit nicht vorhersehbar – immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit sie nicht auf Dritte, insbesondere Versicherungen und Sozialversicherungsträger übergegangen sind und übergehen werden.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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