Landgericht Dortmund, 2020-06-24, 37 KLs 25/19

37 KLs 25/19Tribunal Cantonal24 de jun. de 2020

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Landgericht Dortmund — 37 KLs 25/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 37 KLs 25/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0624.37KLS25.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.

Es wird die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Ein zwei Jahre, einen Monat und zwei Wochen betragender Teil der Gesamtfreiheitsstrafe ist vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollziehen.

Es werden die gemäß Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll vom 13.07.2019 sichergestellte Pistole, Asservatennummer 000/00, die gemäß Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll vom 13.07.2019 sichergestellte Sturmhaube und die gemäß Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll vom 13.07.2019 sichergestellten Teile des rot-schwarzen Rollers Kymko Super 8, letztes Versicherungskennzeichen (K01), nämlich das Versicherungskennzeichen samt Karosserieteil, die CDI-Einheit und die Batterie/der Akku, eingezogen.

Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 37 EUR angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

– Angewandte Vorschriften: § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, § 242 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Sätze 1, 2 Nr. 3, §§ 248a, 249 Abs. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a, b, § 25 Abs. 2, §§ 52, 53, 54, 64, 67 Abs. 2, §§ 73, 73c, 74 StGB –

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