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7 O 117/18•Landgericht Dortmund, 2020-01-07, 7 O 117/18
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 7 O 117/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0107.7O117.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
werden die Kosten des Rechtsstreits zu 2/5 und dem Beklagten und zu 3/5 dem Kläger auferlegt; in diesem Umfang trägt der Kläger auch die Kosten der Streithelfer.
Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
Für den Rechtsstreit: 53.141 €.
Für den Vergleich: 57.960,25 €
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