20 O 22/18•Landgericht Dortmund, 2018-10-31, 20 O 22/18
Landgericht Dortmund, 2018-10-31, 20 O 22/18
20 O 22/18Tribunal Cantonal31 de out. de 2018
Texto completo
Landgericht Dortmund — 20 O 22/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-31
Aktenzeichen: 20 O 22/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:1031.20O22.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu werben mit der Aussage
„SONDER-AKTION: zusätzlich 20 % AUF ALLES OHNE WENN
UND ABER!
Dieser Extra-Rabatt gilt zusätzlich für:
Wohnwände, Polstermöbel, Couchtische, Polsterbetten, Box-springbetten, Matratzen & Rahmen, Baby- und Jugendzimmer, Küchen, Badmöbel, Kleinmöbel, Garderoben, Büromöbel, Gartenmöbel, Babywaren, Bad-Accessoires, Badematten, Bettwäsche, Bilder, Leuchten, Frottierwaren, Geschenkartikel, Glaswaren, Haushaltswaren, Porzellan, Teppiche und vieles mehr“
wenn gleichzeitig über einen Sternenverweis Ausnahmen vom beworbenen Preisnachlass vorgenommen werden wie geschehen mit der Anzeige Anlage K1 zur Klageschrift
und/oder mit der Aussage
„5 SONDERAKTIONSTAGE bei A 20 % AUF ALLES
OHNE WENN UND ABER AUF ALLE.
Boxspringbetten, Polsterbetten, Polstermöbel, Matratzen,
Babywaren, Bad-Accessoires, Badematten, Bettwäsche, Bilder, Leuchten, Frottierwaren, Geschenkartikel, Glaswaren, Porzellan, Haushaltswaren, Teppiche und vieles mehr“
wenn gleichzeitig über einen Sternenverweis Ausnahmen vom beworbenen Preisnachlass vorgenommen werden wie geschehen mit der Anzeige K3 zur Klageschrift;
Für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Unterlassungsgebot wird der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft, an den Geschäftsführer der Beklagten zu vollziehen ist;
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 267,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar.
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