Landgericht Dortmund, 2014-08-26, 25 O 104/14

25 O 104/14Tribunal Cantonal26 de ago. de 2014

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Landgericht Dortmund — 25 O 104/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-26

Aktenzeichen: 25 O 104/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0826.25O104.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren jeweiligen Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für den Vertrieb von Brillengläsern mit der Aussage zu werben:

Ein Glas geschenkt!

Das S-Gratis-Glas zu jeder Brille!

insbesondere wenn das erfolgt wie in Anlage B1 wiedergegeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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