Landgericht Dortmund, 2012-11-22, 44 KLs -110 Js 720/11- 33/12

44 KLs -110 Js 720/11- 33/12Tribunal Cantonal22 de nov. de 2012

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Landgericht Dortmund — 44 KLs -110 Js 720/11- 33/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-22

Aktenzeichen: 44 KLs -110 Js 720/11- 33/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1122.44KLS110JS720.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 44. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Nachstellung zum Nachteil der Zeugin T in Tateinheit mit versuchter Nötigung zum Nachteil der Zeugin T in 11 Fällen und mit Bedrohung zum Nachteil des Zeugen T3 in 5 Fällen und mit Bedrohung zum Nachteil der Zeugin T2 in 6 Fällen und mit Bedrohung zum Nachteil des Zeugen U in 4 Fällen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zum Nachteil der Zeugin T und mit vorsätzlicher Körperverletzung zum Nachteil des Zeugen T3 und mit vorsätzlicher Körperverletzung zum Nachteil der Zeugin T2 und mit vorsätzlicher Körperverletzung zum Nachteil des Zeugen U und mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 238 Abs. 1, 240 Abs. 1 und 2 und 3, 241 Abs. 1, 21, 22, 23 Abs. 1, 52, 63 StGB.

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