Landgericht Dortmund, 2012-04-19, 4 O 320/10

4 O 320/10Tribunal Cantonal19 de abr. de 2012

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Bei unbefugter Herausgabe von eingelagertem Sperma zur künstlichen Befruchtung haftet der Arzt auf Ersatz der Unterhaltsschadens.

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Landgericht Dortmund — 4 O 320/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-19

Aktenzeichen: 4 O 320/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0419.4O320.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 280

Leitsätze

Bei unbefugter Herausgabe von eingelagertem Sperma zur künstlichen Befruchtung haftet der Arzt auf Ersatz der Unterhaltsschadens.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Unterhaltsansprüchen freizustellen, die er seinen Kindern N und N2, beide geboren am ##.##.2007, für die Vergangenheit und künftig bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres zu zahlen verpflichtet ist, beschränkt auf den gesetzlich geschuldeten Mindestunterhalt.

Ferner werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 546,69 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 09.02.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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