4 O 159/04•Landgericht Dortmund, 2008-09-24, 4 O 159/04
Landgericht Dortmund, 2008-09-24, 4 O 159/04
4 O 159/04Tribunal Cantonal24 de set. de 2008
Texto completo
Landgericht Dortmund — 4 O 159/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-24
Aktenzeichen: 4 O 159/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0924.4O159.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 823
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 375.000,00 € (in Worten: dreihundertfünfundsiebzigtausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.11.2003 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 71.641,92 € (in Worten: einundsiebzigtausendsechshunderteinundvierzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 35.780,76 € seit dem 02.09.2004 und aus weiteren 35.861,16 € seit dem 17.01.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen - bezüglich der immateriellen Schäden nur die derzeit nicht vorhersehbaren -, der dem Kläger aus dem Ereignis vom 05.09.2001 aus Anlass seiner Entbindung im A Krankenhaus V, I-straße, V, entstehen wird, den materiellen Schaden, soweit er ab dem 01.07.2007 entstanden ist und soweit er nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist oder übergehen wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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