7 O 347/06•Landgericht Dortmund, 2008-07-07, 7 O 347/06
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Landgericht Dortmund — 7 O 347/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-07
Aktenzeichen: 7 O 347/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0707.7O347.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7 Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.465,48 € (in Worten: siebentausendvierhundertfünfundsechzig 48/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin evtl. künftig auftretende Schäden aus Anlass des Pferdeunfalls vom 11.08.2005 in den Stallungen des Hauses N in C zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 59 % und die Klägerin zu 41 %.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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