22 O 189/07•Landgericht Dortmund, 2008-06-18, 22 O 189/07
Landgericht Dortmund, 2008-06-18, 22 O 189/07
22 O 189/07Tribunal Cantonal18 de jun. de 2008
Regest
Ist ein Versicherungsnehmer gezwungen, wegen verspäteter Regulierung eines Schadensfalles durch seinen Versicherer ein Darlehen aufzunehmen, so sind auf den daraus resultierenden Anspruch aus Verzug im Wege der Vorteilsausgleichung Zinsen anzurechnen, die ihm bereits in einem Vorprozeß gegen den Versicherer zugesprochen wurden.
Texto completo
Landgericht Dortmund — 22 O 189/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-18
Aktenzeichen: 22 O 189/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0618.22O189.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Leitsätze
Ist ein Versicherungsnehmer gezwungen, wegen verspäteter Regulierung eines Schadensfalles durch seinen Versicherer ein Darlehen aufzunehmen, so sind auf den daraus resultierenden Anspruch aus Verzug im Wege der Vorteilsausgleichung Zinsen anzurechnen, die ihm bereits in einem Vorprozeß gegen den Versicherer zugesprochen wurden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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