Landgericht Dortmund, 1993-08-06, 18 AktE 1/87

18 AktE 1/87Tribunal Cantonal6 de ago. de 1993

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Landgericht Dortmund — 18 AktE 1/87 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-08-06

Aktenzeichen: 18 AktE 1/87

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1993:0806.18AKTE1.87.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge auf Feststellung der angemessenen Abfindung

und des angemessenen Ausgleichs werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen

Auslagen der Beteiligten zu 1) und 2) werden den Beteiligten

zu 3) und 4) als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die Vergütungen und die Auslagen der Beteiligten zu 5) und 6) fallen

der Beteiligten zu 3) zur last.

Die Vergütungen für die Beteiligten zu 5) und 6) werden

auf jeweils 10.000,00 DM zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

abzüglich bereits erhaltener Vorschüsse festgesetzt.

Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf

750.000,00 OM festgesetzt.

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