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020 KLs 17/22•Landgericht Düsseldorf, 2025-04-03, 020 KLs 17/22
020 KLs 17/22Tribunal Cantonal3 de abr. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-03
Aktenzeichen: 020 KLs 17/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2025:0403.020KLS17.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. große Strafkammer
Die Angeklagten M1, P1 und P2 sind schuldig der fahrlässigen Tötung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung.
Sie werden deshalb zu Freiheitsstrafen verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wird,
die Angeklagte M1 zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und zehn Monaten,
der Angeklagte P1 zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren
und der Angeklagte P2 zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr.
Die Angeklagten Q1 und H1 werden freigesprochen.
Soweit die Angeklagten M1, P1 und P2 verurteilt wurden, tragen sie die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Soweit die Angeklagten Q1 und H1 freigesprochen wurden, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten Q1 und H1 ; insoweit tragen die Nebenkläger ihre notwendigen Auslagen selbst.
Angewendete Vorschriften:
Bezüglich der Angeklagten M1: §§ 222, 319 Abs. 1 und 4, 13 Abs. 1, 52 StGB
Bezüglich der Angeklagten P1 und P2: §§ 222, 319 Abs. 1 und 4, 52 StGB.
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