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33 O 51/18•Landgericht Düsseldorf, 2024-06-12, 33 O 51/18
33 O 51/18Tribunal Cantonal12 de jun. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-12
Aktenzeichen: 33 O 51/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0612.33O51.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
die Umsatzprovision (G) in Höhe von insgesamt brutto 23.442,26 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 16. August 2021 zu zahlen,
einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 111.219,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%seit dem 31. März 2018 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 59% und die Beklagte zu 41%.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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