projetos
1 Ks 13/23•Landgericht Düsseldorf, 2024-02-21, 1 Ks 13/23
1 Ks 13/23Tribunal Cantonal21 de fev. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-21
Aktenzeichen: 1 Ks 13/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0221.1KS13.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Große Strafkammer – Schwurgericht –
Der Angeklagte ist der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer
Freiheitsstrafe von zehn Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und hat den Nebenklägern ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 227, 52, 56 StGB.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.