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12 O 55/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-06-14, 12 O 55/22
12 O 55/22Tribunal Cantonal14 de jun. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-14
Aktenzeichen: 12 O 55/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0614.12O55.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
Videos, auf denen die Klägerin nackt abgebildet ist und/oder auf denen sie bei sexuellen Handlungen abgebildet ist, wie aus der Anlage CSP 2 ersichtlich, mit oder ohne Angabe ihres Namens zu veröffentlichen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, wie über die Internetseiten www.Y..com und www.I..com unter den Links
in der Zeit vom 10.02.2021 bis 07.02.2022 geschehen
und
unter den Links
b) https://www.I..com/video/J._in_louboutin_high_heels
c) https://www.I..com/video/J._fickt_sich_hart
d) https://www.I..com/video/J._kommt_genusslich
e) https://www.I..com/video/J._blowing_and_fucking_herself
f) https://www.I..com/video/M._at_work
g) https://www.I..com/video/J._licking_her_nipples_hard
h) https://www.I..com/video/M._blowing_pink_dildo
i) https://www.I..com/video/J._moaning_at_masturbation
j) https://www.I..com/video/M._bottle_blowjob
k) https://www.I..com/video/M._orgasm_at_guestroom
l) https://www.I..com/video/M._finger_blowjob
m) https://www.I..com/video/M._fucking_a_long_candle
n) https://www.I..com/video/M._hard_masturbation
o) https://www.I..com/video/M._showering_at_home
in der Zeit vom 12.02.2021 bis zum 07.06.2021 geschehen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.009,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten seit dem 21.04.2022 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin wegen der Handlungen gemäß Ziffer 1. einen Betrag in Höhe von 120.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.04.2022 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte der Klägerin zum Ersatz aller zukünftigen Schäden verpflichtet ist, die ihr durch Handlungen gemäß Ziffer 1. entstehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 13% und der Beklagte 87%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Ziff. 1 (Unterlassung) indes nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,00 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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