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003 KLs-71 Js 375/21-4/23•Landgericht Düsseldorf, 2023-06-07, 003 KLs-71 Js 375/21-4/23
003 KLs-71 Js 375/21-4/23Tribunal Cantonal7 de jun. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-07
Aktenzeichen: 003 KLs-71 Js 375/21-4/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0607.003KLS71JS375.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Der Angeklagte ist der Vergewaltigung schuldig.
Er wird unter Einbeziehung der beiden rechtskräftigen Einzelfreiheitsstrafen wegen schweren sexuellen Übergriffs und wegen sexuellen Übergriffs aus dem Urteil der 8. großen Strafkammer des Landgerichts E. vom1. April 2022 (Az.: 8 KLs-71 Js 325/21-8/21) zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die Kosten seiner Revision sowie die durch das Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen Melcher und Schwarz und die durch die Revision entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin Melcher.
Angewandte Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, 53, 54, 55 StGB
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