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38 O 178/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-05-19, 38 O 178/22
38 O 178/22Tribunal Cantonal19 de mai. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-19
Aktenzeichen: 38 O 178/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0519.38O178.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wie in Anlage K 3 dokumentiert gegenüber Verbrauchern Lebensmittel mit der auf einen bestimmten Zeitraum bezogenen Werbeaussage „Deutschlands bester Preis“ zu bewerben.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollstrecken ist.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Verurteilung zur Unterlassung gegen Sicherheitsleistung von € 22.000 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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