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9 O 42/22•Landgericht Düsseldorf, 2022-12-22, 9 O 42/22
9 O 42/22Tribunal Cantonal22 de dez. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-22
Aktenzeichen: 9 O 42/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:1222.9O42.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag Nr.
92030360-9 im Zusammenhang mit der Schadennummer
2021.99.28.15803.7 verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und erstinstanzlichen Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Klagepartei gegen die N aus dem Kauf eines M (FIN WBA5J71040GZ76992) und der unterstellten Manipulation der Abgassteuerung dieses Fahrzeugs zu tragen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.
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