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38 O 41/22•Landgericht Düsseldorf, 2022-08-26, 38 O 41/22
38 O 41/22Tribunal Cantonal26 de ago. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-26
Aktenzeichen: 38 O 41/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0826.38O41.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern selbst oder durch Dritte in Print-Flyern für den Mobilfunktarif Red XS zu werben, ohne dabei den Fußnotentext, der die Tarifbedingungen enthält, in klarer Weise bereitzustellen, wenn dies geschieht wie in der Anlage K1 abgebildet.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollziehen ist.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger € 260 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Januar 2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 15.000 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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