Landgericht Düsseldorf, 2022-08-17, 12 O 219/22

12 O 219/22Tribunal Cantonal17 de ago. de 2022

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Landgericht Düsseldorf — 12 O 219/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-17

Aktenzeichen: 12 O 219/22

ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0817.12O219.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Es wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr geschäftsmäßige Telemedien über die Internetseite www.C gegenüber Verbrauchern in Deutschland anzubieten, ohne eine E-Mail Adresse zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme mit der Antragsgegnerin leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten,

wie am 14. Juli 2022 erfolgt und in der beigefügten Anlage AS10 dargestellt.

II.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, Ordnungshaft zu vollstrecken an einem Mitglied der Geschäftsführung der Antragsgegnerin.

III.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

IV.

Mit diesem Beschluss soll eine Abschrift der Antragsschrift und ihrer Anlagen zugestellt werden.

V.

Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.

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