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9 O 300/21•Landgericht Düsseldorf, 2022-03-30, 9 O 300/21
9 O 300/21Tribunal Cantonal30 de mar. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: 9 O 300/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0330.9O300.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag Nr. 110069 1179 0853 im Zusammenhang mit der Schadennummer 31009018491629 verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und erstinstanzlichen Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Klagepartei gegen die C AG aus dem Kauf eines T (FIN WBAFW11020C707075) und der unterstellten Manipulation der Abgassteuerung dieses Fahrzeugs zu tragen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten des in Zusammenhang mit der Schadennummer 31009018491629 gefertigten außergerichtlichen Schreibens der L mbH vom 26.11.2020 in Höhe von 627,13 Euro freizustellen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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