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4c O 42/20•Landgericht Düsseldorf, 2021-12-21, 4c O 42/20
4c O 42/20Tribunal Cantonal21 de dez. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-21
Aktenzeichen: 4c O 42/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:1221.4C.O42.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4c. Zivilkammer
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin in einer gesonderten Aufstellung, soweit vorhanden auch in elektronischer Form – hinsichtlich der Angaben a) und b) unter Vorlage von Rechnungen, hilfsweise Lieferscheinen, weiter hilfsweise Quittungen in Kopie, wobei Daten, auf die sich die geschuldete Auskunft und Rechnungslegung nicht bezieht und hinsichtlich derer ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse der Beklagten besteht, abgedeckt oder geschwärzt sein können – darüber Angaben zu machen, in welchem Umfang sie seit dem 28. Januar 2017
das aktuelle Stück gemäß einem ersten der zumindest zwei Modi unter Verwendung von kontextadaptiver Entropiedecodierung einschließlich einer Ableitung von Kontexten über Stückgrenzen hinweg, einer fortlaufenden Aktualisierung von Symbolwahrscheinlichkeiten der Kontexte und einer Initialisierung der Symbolwahrscheinlichkeiten abhängig von gespeicherten Zuständen von Symbolwahrscheinlichkeiten eines zuvor decodierten Stückes, sowie voraussagender Decodierung über die Stückgrenzen hinweg aus dem Datenstrom zu decodieren, und
das aktuelle Stück gemäß einem zweiten der zumindest zwei Modi unter Verwendung von kontextadaptiver Entropiedecodierung mit einem Beschränken der Ableitung der Kontexte, um die Stückgrenzen nicht zu überschreiten, einer fortlaufenden Aktualisierung von Symbolwahrscheinlichkeiten der Kontexte und einer Initialisierung der Symbolwahrscheinlichkeiten unabhängig von jeglichem zuvor decodierten Stück, sowie voraussagender Decodierung mit einem Beschränken der voraussagenden Decodierung, um die Stückgrenzen nicht zu überschreiten, aus dem Datenstrom zu decodieren und
wobei das Bild in Codierblöcke partitioniert ist, die in Zeilen und Spalten angeordnet sind und eine untereinander definierte Rasterabtastreihenfolge aufweisen, und der Decodierer dazu ausgebildet ist, jedes Stück einem fortlaufenden Teilsatz der Codierblöcke in der Rasterabtastreihenfolge zuzuordnen, so dass die Teilsätze einander entlang der Rasterabtastreihenfolge gemäß der Stückreihenfolge folgen, und
wobei der Decodierer dazu ausgebildet ist, Symbolwahrscheinlichkeiten, wie bei einer kontextadaptiven Entropiedecodierung des zuvor decodierten Stückes bis zu einem zweiten Codierblock in einer Zeile gemäß der Rasterabtastreihenfolge erhalten, zu speichern, und bei einem Initialisieren der Symbolwahrscheinlichkeiten für die kontextadaptive Entropiedecodierung des aktuellen Stückes gemäß dem ersten Modus zu überprüfen, ob ein erster Codierblock des fortlaufenden Teilsatzes von Codierblöcken, der dem aktuellen Stück zugeordnet ist, ein erster Codierblock in einer Zeile gemäß der Rasterabtastreihenfolge ist, und, falls dies zutrifft, die Symbolwahrscheinlichkeiten für die kontextadaptive Entropiedecodierung des aktuellen Stückes abhängig von den gespeicherten Symbolwahrscheinlichkeiten, wie bei der kontextadaptiven Entropiedecodierung des zuvor decodierten Stückes bis zu einem zweiten Codierblock in einer Zeile gemäß der Rasterabtastreihenfolge erhalten, zu initialisieren, und, falls dies nicht zutrifft, die Symbolwahrscheinlichkeiten für die kontextadaptive Entropiedecodierung des aktuellen Stückes abhängig von Symbolwahrscheinlichkeiten, wie bei der kontextadaptiven Entropiedecodierung des zuvor decodierten Stückes bis zu dem Ende des zuvor decodierten Stückes erhalten, zu initialisieren,
in der Bundesrepublik Deutschland angeboten, in den Verkehr gebracht, gebraucht oder zu den genannten Zwecken entweder eingeführt oder besessen hat;
Mittel zum Durchführen eines Verfahrens zum Rekonstruieren eines Bildes aus einem Datenstrom, in den das Bild in Einheiten von Stücken codiert ist, in die das Bild partitioniert ist, wobei das Verfahren ein Decodieren der Stücke aus dem Datenstrom gemäß einer Stückreihenfolge aufweist, und das Verfahren auf einen Syntaxelementabschnitt innerhalb eines aktuellen Stückes der Stücke anspricht, um das aktuelle Stück gemäß einem von zumindest zwei Modi zu decodieren, wobei
das aktuelle Stück gemäß einem ersten der zumindest zwei Modi unter Verwendung von kontextadaptiver Entropiedecodierung einschließlich einer Ableitung von Kontexten über Stückgrenzen hinweg, einer fortlaufenden Aktualisierung von Symbolwahrscheinlichkeiten der Kontexte und einer Initialisierung der Symbolwahrscheinlichkeiten abhängig von gespeicherten Zuständen von Symbolwahrscheinlichkeiten eines decodierten Stückes, sowie voraussagender Decodierung über die Stückgrenzen hinweg aus dem Datenstrom decodiert wird, und das aktuelle Stück gemäß einem zweiten der zumindest zwei Modi unter Verwendung von kontextadaptiver Entropiedecodierung mit einem Beschränken der Ableitung der Kontexte, um die Stückgrenzen nicht zu überschreiten, einer fortlaufenden Aktualisierung von Symbolwahrscheinlichkeiten der Kontexte und einer Initialisierung der Symbolwahrscheinlichkeiten unabhängig von jeglichem zuvor decodierten Stück, sowie voraussagender Decodierung mit einem Beschränken der voraussagenden Decodierung, um die Stückgrenzen nicht zu überschreiten, aus dem Datenstrom decodiert wird,
wobei das Bild in Codierblöcke partitioniert ist, die in Zeilen und Spalten angeordnet sind und eine untereinander definierte Rasterabtastreihenfolge aufweisen, und das Verfahren ein Zuordnen jedes Stückes zu einem fortlaufenden Teilsatz der Codierblöcke in der Rasterabtastreihenfolge aufweist, so dass die Teilsätze einander entlang der Rasterabtastreihenfolge gemäß der Stückreihenfolge folgen, und wobei das Verfahren ein Speichern von Symbolwahrscheinlichkeiten, wie bei einer kontextadaptiven Entropiedecodierung des zuvor decodierten Stückes bis zu einem zweiten Codierblock in einer Zeile gemäß der Rasterabtastreihenfolge erhalten, und bei einem Initialisieren der Symbolwahrscheinlichkeiten für die kontextadaptive Entropiedecodierung des aktuellen Stückes gemäß dem ersten Modus ein Überprüfen, ob ein erster Codierblock des fortlaufenden Teilsatzes von Codierblöcken, der dem aktuellen Stück zugeordnet ist, ein erster Codierblock in einer Zeile gemäß der Rasterabtastreihenfolge ist, und, falls dies zutrifft, ein Initialisieren der Symbolwahrscheinlichkeiten für die kontextadaptive Entropiedecodierung des aktuellen Stückes abhängig von den gespeicherten Symbolwahrscheinlichkeiten, wie bei einer kontextadaptiven Entropiedecodierung des zuvor decodierten Stückes bis zu einem zweiten Codierblock in einer Zeile gemäß der Rasterabtastreihenfolge erhalten, und, falls dies nicht zutrifft, ein Initialisieren der Symbolwahrscheinlichkeiten für die kontextadaptive Entropiedecodierung des aktuellen Stückes abhängig von Symbolwahrscheinlichkeiten, wie bei einer kontextadaptiven Entropiedecodierung des zuvor decodierten Stückes bis zu dem Ende des zuvor decodierten Stückes erhalten, aufweist
zur Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland angeboten oder geliefert hat;
und zwar unter Angabe
a) der Menge der erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse sowie der Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer,
b) der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen, den jeweiligen Typenbezeichnungen sowie den Namen und Anschriften der Abnehmer,
c) der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmengen, -zeiten und -preisen, der jeweiligen Typenbezeichnungen sowie der Namen und Anschriften der Angebotsempfänger,
d) der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, deren Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet, im Falle von Internet-Werbung der Domain, den Zugriffszahlen und den Schaltungszeiträumen, und
wobei es der Beklagten vorbehalten bleibt, die Namen und Anschriften der nicht-gewerblichen Abnehmer und Angebotsempfänger statt der Klägerin einem von ihr zu bezeichnenden, der Klägerin gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten vereidigten Wirtschaftsprüfer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen, sofern die Beklagte dessen Kosten trägt und ihn ermächtigt und verpflichtet, der Klägerin auf konkrete Anfrage mitzuteilen, ob ein bestimmter Abnehmer oder Angebotsempfänger in der Aufstellung enthalten ist.
II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die in Ziffer I. bezeichneten Handlungen seit dem 28. Januar 2017 entstanden ist und noch entstehen wird.
III. Im Übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.
IV. Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Klägerin der Beklagten sämtlichen Schaden zu ersetzen hat, der der Beklagten seit dem XXXXXX dadurch entstanden ist, dass die Klägerin und die XXXX den Anspruch von XXXX auf Abschluss eines Lizenzvertrages, der auch das Klagepatent umfasst, zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen nicht erfüllt haben.
V. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 80 % und der Beklagten zu 20 % auferlegt.
VI. Das Urteil ist für die Klägerin hinsichtlich Ziff. I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 250.000,- und für beide Parteien hinsichtlich Ziff. V. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
VII. Der Streitwert wird auf EUR 2.500.000,00 festgesetzt.
T a t b e s t a n d:
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