projetos
37 O 137/19•Landgericht Düsseldorf, 2021-10-21, 37 O 137/19
37 O 137/19Tribunal Cantonal21 de out. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-21
Aktenzeichen: 37 O 137/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:1021.37O137.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. KfH
Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, bei Bewerbung von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen nach Erklärung eines Widerspruchs nach § 5 a VVG a.F ausdrücklich oder wortsinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder aufstellen zu lassen:
„Durchschnittlich 10.200 € zusätzlich pro Vertrag“,
Den Beklagten werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, und Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. gegen die Erstbeklagte zu verhängende Ordnungshaft wird gegen deren Geschäftsführer festgesetzt.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 68% und die Beklagten zu 22%.
Das Urteilt ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Höhe der vor der Vollstreckung aus dem Hauptsachetenor zu leisten Sicherheit wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die zu leistende Sicherheit auf 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages festgesetzt.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.