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6 O 160/20•Landgericht Düsseldorf, 2021-07-06, 6 O 160/20
6 O 160/20Tribunal Cantonal6 de jul. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-06
Aktenzeichen: 6 O 160/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0706.6O160.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
I.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus einem vermeintlichen Folgevertrag vom 21.03.2018, Vertragsnummer N01, keine Zahlungsansprüche gegen die Klägerin zustehen.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihrer hiesigen Prozessbevollmächtigten in Höhe von 805,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2020 zu zahlen.
III.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.
Die kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
V.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzenden Betrages, die auch durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft erbracht werden darf.
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