Landgericht Düsseldorf, 2021-05-05, 11 KLs 9/19

11 KLs 9/19Tribunal Cantonal5 de mai. de 2021

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Landgericht Düsseldorf — 11 KLs 9/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-05

Aktenzeichen: 11 KLs 9/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0505.11KLS9.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Es wird angeordnet, dass ein Jahr der erkannten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung zu vollziehen ist.

Es werden das sichergestellte Handy Samsung S9 sowie ein Betrag von 17.410 Euro als Taterlös eingezogen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.

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