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11 O 229/19•Landgericht Düsseldorf, 2021-02-25, 11 O 229/19
11 O 229/19Tribunal Cantonal25 de fev. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-25
Aktenzeichen: 11 O 229/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0225.11O229.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
1.
Die Beklagten zu 1. zu 2. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 43.086,33 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 19.09.2019 bis zum 19.11.2020 aus einem Betrag von 50.000,00 EUR und seit dem 20.11.2020 aus einem Betrag von 43.086,33 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Touareg 3.0 l TDI V 6, FIN DD.
2.
Die Beklagten zu 1. und zu 2. werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.954,45 EUR zu erstatten.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 25 % und die Beklagten zu 1. und zu 2. als Gesamtschuldner zu 75 %.
5.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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