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22 S 124/20•Landgericht Düsseldorf, 2021-01-18, 22 S 124/20
22 S 124/20Tribunal Cantonal18 de jan. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-18
Aktenzeichen: 22 S 124/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0118.22S124.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.03.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 34 C 58/19) teilweise abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.989,36 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.07.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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