Landgericht Düsseldorf, 2020-11-20, 14e O 154/18

14e O 154/18Tribunal Cantonal20 de nov. de 2020

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Landgericht Düsseldorf — 14e O 154/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-20

Aktenzeichen: 14e O 154/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1120.14E.O154.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.480,00 EUR netto für die Sanierung der Kirchenorgel im Kirchengebäude C in D zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin diejenigen notwendigen Sanierungskosten zu erstatten, die zur Beseitigung des an der Kirchenorgel im Kirchengebäude C in D aufgrund der Bautätigkeit der Beklagten entstandenen Staubschadens erforderlich sind, soweit diese über den unter Ziff. 1 titulierten Nettobetrag in Höhe von 18.480,00 EUR hinausgehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits (des Hauptsacheverfahrens) haben die Beklagte 78 Prozent und die Klägerin 22 Prozent zu tragen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers der Klägerin zu 78 Prozent zu tragen, im Übrigen trägt er seine Kosten selbst.

Von den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens haben die Beklagte 67 Prozent und die Klägerin 33 Prozent zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

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