Landgericht Düsseldorf, 2020-06-24, 2a O 212/19

2a O 212/19Tribunal Cantonal24 de jun. de 2020

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Düsseldorf — 2a O 212/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 2a O 212/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0624.2A.O212.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

Tenor

  • I. Die Beklagte wird verurteilt, die in ihrem Eigentum oder Besitz befindlichen Armbanduhren mit dem Zeichen „SKAGEN“, die nicht vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sind, nämlich die Uhren mit der EAN (Real)

 7686801967266 (Skagen SKW2142)

 7686802591316 (Skagen SKW2633)

 7686802469714 (Skagen SKW6296)

 7686802597356 (Skagen SKW6372),

auf ihre Kosten unter Nachweis zu vernichten und den Nachweis der Klägerin unverzüglich nach Vernichtung zur Verfügung zu stellen.

  • II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 12.431,07 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.10.2019 zu bezahlen.
  • III. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 4.433,35 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.10.2019 zu bezahlen.
  • IV. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 20 %, die Beklagte zu 80 % zu tragen.
  • V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich Ziff. I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 33.000 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.