Landgericht Düsseldorf, 2019-09-13, 6 O 488/13

6 O 488/13Tribunal Cantonal13 de set. de 2019

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Landgericht Düsseldorf — 6 O 488/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-13

Aktenzeichen: 6 O 488/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0913.6O488.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 2.574,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Februar 2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch weitere Schäden, die im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden an der nicht ordnungsgemäß erstellten Abdichtung der Kellerwände zum Erdreich hin des Hauses L-X-Straße4a, 41564 Kaarst, im vorderen und hinteren Bereich entstehen, insbesondere die anfallende Mehrwertsteuer, den Klägern zu erstatten haben.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 1.666,95 EUR als Gesamtgläubiger außergerichtlich entstandene Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Februar 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner 87% und die Beklagten als Gesamtschuldner 13%. In diesem Umfang tragen die Beklagten auch die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin. Im Übrigen trägt die Nebenintervenientin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist für die Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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