38 O 94/16•Landgericht Düsseldorf, 2016-12-09, 38 O 94/16
Landgericht Düsseldorf, 2016-12-09, 38 O 94/16
38 O 94/16Tribunal Cantonal9 de dez. de 2016
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 38 O 94/16 — Teil-Versäumnis- und Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-09
Aktenzeichen: 38 O 94/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1209.38O94.16.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu
250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr
a. mit dem Firmenzusatz „B“ aufzutreten, solange eine Eintragung
der Gesellschaft in die Architektenliste nicht vorliegt,
und/oder
b. auf Geschäftsbriefen eine von der Handelsregistereintragung ab-
weichende Firma anzugeben,
und/oder
c) auf Geschäftsbriefen keine Angaben zum Registergericht und der
entsprechenden Registernummer zu machen,
wie aus den Anlagen K1 und K2 ersichtlich geschehn.
"Bild/Grafik nur in der Originalentscheidung vorhanden"
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger Abmahnkosten in Höhe von
246,10 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.