Landgericht Düsseldorf, 2016-10-12, 41 O 120-15

41 O 120-15Tribunal Cantonal12 de out. de 2016

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Landgericht Düsseldorf — 41 O 120-15 — Teil-Versäumnis- und Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-12

Aktenzeichen: 41 O 120-15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1012.41O120.15.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

    1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 41 O 120/15) vom 0 wird hinsichtlich Ziffer 3. in Gänze und hinsichtlich Ziffer 1. mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 8.817,90 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.05.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    1. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 0 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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