Landgericht Düsseldorf, 2014-02-11, 4a O 88/12

4a O 88/12Tribunal Cantonal11 de fev. de 2014

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Landgericht Düsseldorf — 4a O 88/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-11

Aktenzeichen: 4a O 88/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0211.4A.O88.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Das Versäumnisurteil der Kammer vom 10.09.2013 wird aufrechterhalten.

II. Den Beklagten werden als Gesamtschuldnern die weiteren Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Nebenintervention auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,-- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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