9 O 209/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-09-26, 9 O 209/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-09-26, 9 O 209/10
9 O 209/10Tribunal Cantonal26 de set. de 2011
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 9 O 209/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-26
Aktenzeichen: 9 O 209/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0926.9O209.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4382,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 14.571,78 Euro vom 5. Februar 2010 bis 18. Mai 2010 und aus einem Betrag von 4382,81 Euro seit dem 19. Mai 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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